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LG Kempten, 27.10.2016 - 31 O 1241/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung einer für ein Darlehen geleisteten Bearbeitungsgebühr; Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken zur Umschuldung einer Immobilienfinanzierung
- rewis.io
Rückzahlungsforderung einer für ein Darlehen geleisteten Bearbeitungsgebühr von einem österreichischen Kreditinstitut
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07
Wechsel der Besetzung einer Zivilkammer im Verlauf des Verfahrens
Auszug aus LG Kempten, 27.10.2016 - 31 O 1241/15
(u. a. BVerfG, Beschluss vom 30.1. 2008 - 2 BvR 2300/07). - BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus LG Kempten, 27.10.2016 - 31 O 1241/15
Das Gericht ist sich hierbei durchaus bewusst, dass für seine Überzeugungsbildung gemessen an § 286 ZPO keine absolute Gewissheit erforderlich ist, sondern dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit genügt, der den Zweifeln Schweigen gebietet ohne sie völlig ausschließen zu müssen (BGH NJW 1993, 935). - BGH, 21.10.1997 - XI ZR 5/97
BGH beanstandet Entgeltklauseln der Banken
Auszug aus LG Kempten, 27.10.2016 - 31 O 1241/15
"Der BGH hat zum deutschen Recht entschieden, dass eine Bestimmung in AGB, mit der der Unternehmer Aufwendungen, die ihm gesetzlich obliegen oder die aus einem ohnedies entgeltlichen Vertrag resultieren auf den Vertragspartner abwälzt, "kontrollfähig" sei (BGHZ 137, 27-34; BGHZ 137, 43-48). - BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96
Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig
Auszug aus LG Kempten, 27.10.2016 - 31 O 1241/15
"Der BGH hat zum deutschen Recht entschieden, dass eine Bestimmung in AGB, mit der der Unternehmer Aufwendungen, die ihm gesetzlich obliegen oder die aus einem ohnedies entgeltlichen Vertrag resultieren auf den Vertragspartner abwälzt, "kontrollfähig" sei (BGHZ 137, 27-34; BGHZ 137, 43-48).